Am Säntis soll mit einem Laser auf Gewitterwolken geschossen werden. Die wissenschaftlichen Versuche mit einer neuen Blitzschutztechnik werden Gleitschirmflieger behindern.
Ab April ist es soweit. Dann wird am Säntis in der Ostschweiz ein neuer temporärer Luftraum eingerichtet, der bei Bedarf, wenn auch zeitlich beschränkt, aktiviert werden kann. In einem Radius von fünf Kilometern um den Säntis darf dann während der Aktivierungszeiten nicht mehr geflogen werden. Von den Beschränkungen zumindest teilweise betroffen sind beliebte Fluggebiete der Region wie der Kronberg und die Ebenalp.
Grund für die Einrichtung des Flugbeschränkungsgebietes (LS-R) am Säntis ist ein wissenschaftliches Experiment. Genfer Forscher wollen dort ein neues Blitzschutz-Verfahren testen. Die Idee: Man schießt mit einem starken und sehr schnell gepulsten Laser auf Gewitterwolken. Die Laserenergie ionisiert dabei die Luft und erzeugt so einen Plasmakanal, durch den elektrische Ladungen gerichtet abfließen können. Den Blitzen, die aus den Gewitterwolken zucken, soll darüber ein Weg und ein Ziel vorgegeben werden, wo sie dann kontrolliert einschlagen. Der Laser wird zum Blitzableiter, weshalb das Projekt auch "Laser Lightning Rod" heißt.
Der Säntis als höchster Berg des Alpstein wurde als Standort ausgewählt, weil sich dort im Sommer recht häufig Gewitter entwickeln. Das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verfügte temporäre Flugbeschränkungsgebiet soll sicherstellen, dass die Versuche mit dem Laser durchgeführt werden können, ohne dadurch Luftfahrtteilnehmer zu gefährden.
Der Schweizerische Hängegleiter-Verband (SHV) kritisiert das Ausmaß der Schutzregelungen allerdings als überdimensioniert und sogar absurd. Denn der Laser ist fix montiert und schießt in einem Winkel von 81 Grad fast senkrecht in östlicher Richtung in den Himmel. Dennoch wurde die LS-R vom BAZL nicht nur als schmaler Kreissektor, sondern als kompletter Kreis definiert. Zudem steht der Laser auf rund 2500 Meter Höhe, für die LS-R wurde als Untergrenze aber überall der Boden (GND) festgesetzt. Das heißt: Auch Flüge unterhalb von 2500 Metern sind bei Aktivierung verboten, obwohl dort niemand vom Laser getroffen werden könnte. Entsprechende Einwände des SHV wurden vom BAZL abgewiesen.
Den Regeln nach müssen die Forscher eine Aktivierung der LS-R jeweils drei Tage im voraus beantragen. Das dürfte immer dann geschehen, wenn die Meteo-Prognosen potenzielle Gewitterlagen erwarten lassen. Allerdings bedeutet das nicht, dass sich dann in der Praxis stets auch Gewitter entwickeln werden. Es könnte also in diesem Sommer des öfteren geschehen, dass die Gleitschirmflieger rund um den Säntis ausgesperrt bleiben, ohne dass es letztendlich nötig gewesen wäre.
Die temporäre Aktivierung der LS-R am Säntis wird per Notam bekannt gegeben und auch im Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) angezeigt.
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Die LS-R rund um den Säntis wird in diesem Sommen die Gleitschirmfliegerei im Alpstein beeinträchtigen. // Quelle: BAZL |
Grund für die Einrichtung des Flugbeschränkungsgebietes (LS-R) am Säntis ist ein wissenschaftliches Experiment. Genfer Forscher wollen dort ein neues Blitzschutz-Verfahren testen. Die Idee: Man schießt mit einem starken und sehr schnell gepulsten Laser auf Gewitterwolken. Die Laserenergie ionisiert dabei die Luft und erzeugt so einen Plasmakanal, durch den elektrische Ladungen gerichtet abfließen können. Den Blitzen, die aus den Gewitterwolken zucken, soll darüber ein Weg und ein Ziel vorgegeben werden, wo sie dann kontrolliert einschlagen. Der Laser wird zum Blitzableiter, weshalb das Projekt auch "Laser Lightning Rod" heißt.
Der Säntis als höchster Berg des Alpstein wurde als Standort ausgewählt, weil sich dort im Sommer recht häufig Gewitter entwickeln. Das vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verfügte temporäre Flugbeschränkungsgebiet soll sicherstellen, dass die Versuche mit dem Laser durchgeführt werden können, ohne dadurch Luftfahrtteilnehmer zu gefährden.
Der Schweizerische Hängegleiter-Verband (SHV) kritisiert das Ausmaß der Schutzregelungen allerdings als überdimensioniert und sogar absurd. Denn der Laser ist fix montiert und schießt in einem Winkel von 81 Grad fast senkrecht in östlicher Richtung in den Himmel. Dennoch wurde die LS-R vom BAZL nicht nur als schmaler Kreissektor, sondern als kompletter Kreis definiert. Zudem steht der Laser auf rund 2500 Meter Höhe, für die LS-R wurde als Untergrenze aber überall der Boden (GND) festgesetzt. Das heißt: Auch Flüge unterhalb von 2500 Metern sind bei Aktivierung verboten, obwohl dort niemand vom Laser getroffen werden könnte. Entsprechende Einwände des SHV wurden vom BAZL abgewiesen.
Den Regeln nach müssen die Forscher eine Aktivierung der LS-R jeweils drei Tage im voraus beantragen. Das dürfte immer dann geschehen, wenn die Meteo-Prognosen potenzielle Gewitterlagen erwarten lassen. Allerdings bedeutet das nicht, dass sich dann in der Praxis stets auch Gewitter entwickeln werden. Es könnte also in diesem Sommer des öfteren geschehen, dass die Gleitschirmflieger rund um den Säntis ausgesperrt bleiben, ohne dass es letztendlich nötig gewesen wäre.
Die temporäre Aktivierung der LS-R am Säntis wird per Notam bekannt gegeben und auch im Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) angezeigt.